Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den Hachenburger Online-Store

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Westerwald-Brauerei GmbH & Co. KG gelten zusätzlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Bestellungen im Hachenburger Onlineshop in ihrer jeweils gültigen Fassung.

 

2. Vertragsschluss

Die Darstellung der Produkte im Bestellshop (Store) stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Onlinekatalog dar. Mit der Bestellung eines Produktes, welches durch Anklicken des Buttons „bestellen“ abgegeben wird, geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Durch diese Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. 

Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung durch die Westerwald-Brauerei GmbH & Co. KG.

Die Westerwald-Brauerei GmbH & Co. KG nimmt das Angebot des Kunden dadurch an, indem eine Auftragsbestätigung per E-Mail an den Kunden versandt wird. Mit der Auftragsbestätigung ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Der Westerwald-Brauerei GmbH & Co. KG steht es frei, Onlinebestellungen nicht anzunehmen.

Wird die Westerwald-Brauerei GmbH & Co. KG eine Bestellung nicht ausführen, teilt die Westerwald-Brauerei GmbH & Co. KG dies dem Besteller unverzüglich mit. Mit der Abgabe der Bestellung bestätigt der Kunde/die Kundin, dass er/sie 18 Jahre alt ist.

 

3. Zahlung

Als Zahlungsmethode akzeptieren wir ausschließlich Vorkasse und PayPal

Nach Eingang des Rechnungsbetrages wird die Ware zum Versand gebracht.

 

4. Lieferzeiten  

Alle bestellten Artikel werden unverzüglich, sofern ab Lager verfügbar, ausgeliefert.

Die Lieferung erfolgt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

DELIVERY ONLY WITHIN GERMANY!!!

Die Lieferzeit beträgt innerhalb Deutschlands in der Regel bis zu 10 Werktage.

Sollte ein Artikel nicht verfügbar sein, wird der Kunde/die Kundin per E-Mail über eine zu erwartende Lieferzeit informiert, sofern eine Adresse des Kunden/der Kundin vorliegt.

 

5. Verpackungs- und Versandkosten

Für Lieferungen und Versandkosten fallen nachfolgende Beträge an:

Versandkosten innerhalb Deutschlands:

Die Porto- und Versandkosten pro Auftrag betragen pauschal 6,90 €

 

6. Widerrufsrecht bei Verbraucherbestellungen

Dem Kunden/Der Kundin steht, sofern er/sie Verbraucher ist, hinsichtlich der im Hachenburger Onlineshop erworbenen Artikel ein Rückgaberecht zu, sofern es sich nicht um Lieferung von Waren handelt, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten wurde. Für diesen Fall hat der Kunde/die Kundin die regelmäßigen Kosten der Rücksendung im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der erhaltenen Ware widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

 

Der Widerruf ist schriftlich zu richten an:

 

Westerwald-Brauerei GmbH & Co. KG

Am Hopfengarten 1

57627 Hachenburg

Deutschland 

Telefon: 02662/808-0

Fax: 02662/808-80

E-Mail: shop@hachenburger.de  

Internet-Adresse: http://www.hachenburger.de

 

Widerrufsfolgen:

Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss insofern Wertersatz durch Sie geleistet werden.

Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketfähige Waren sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,-- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

 

7. Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise.  

Alle Preise im Onlineshop sind Europreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

 

9. Gewährleistung

Sollten Transportschäden an der Ware festgestellt werden, so sind diese durch den Kunden/die Kundin unverzüglich gegenüber dem Frachtführer anzuzeigen.Wir haften nicht für Mängel, die infolge unsachgemäßer Handhabung, normaler Abnutzung oder durch Dritte entstanden sind.

Sofern Reparaturen an Waren in Eigenleistung oder durch Dritte ohne ein entsprechendes Einverständnis der Westerwald-Brauerei GmbH & Co. KG vorgenommen werden, erlischt der Gewährleistungsanspruch an die Westerwald-Brauerei GmbH & Co. KG im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 

10. Datenschutz

Die von Ihnen übermittelten Daten werden von uns ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Betellungen verwendet. Alle Ihre Daten werden von uns streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt von uns nur, sofern dies für die Auftragsabwicklung erforderlich ist. Die Bestelldaten werden verschlüsselt und gesichert übertragen. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Datensicherheit während dieser Übertragungen über das Internet oder für einen evtl. kriminellen Zugriff Dritter auf Dateien unserer Internetpräsenz. Zugangsdaten von Kunden, die auf Wunsch des Kunden an diesen übermittelt werden, sind vom Kunden streng vertraulich zu behandeln, da sie keinerlei Verantwortung für die Nutzung und Verwendung dieser Daten übernehmen.

 

11. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mit einer Bestellung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellshops der Westerwald-Brauerei GmbH & Co. KG anerkannt. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aus welchem Grund auch immer, nichtig sein, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hachenburg.

 

12. Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hachenburger Onlineshop

Stand: Mai 2012


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Liefer- und Abholkunden

Die Angebote der Westerwald-Brauerei sind freibleibend. 

Es gelten die jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Mehrwertsteuer. 

Wiederholte Lieferungen bedeuten kein Dauerschuldverhältnis.

 

Die Preise gelten bei Zahlung durch Bankabbuchung je Lieferung – ohne Abzug.

Ist Bankabbuchung nicht möglich, so ist die Zahlung bei der Lieferung fällig. 

Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsbedingungen können vom Fälligkeitstag an Verzugszinsen in Höhe

des jeweils von uns für Kontokorrentkredite zu zahlenden Bankzinses berechnet werden.

 

Lieferung und Rechnung sind beim Empfang zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich

mitzuteilen. 

 

Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bei angemessener Temperatur sowie lichtgeschützt zu

lagern. Als selbstverständlich wird vorausgesetzt, dass die zuerst von der Westerwald-

Brauerei an den Kunden gelieferte Ware von diesem auch zuerst ausgeliefert bzw. an Kunden

zum Verkauf gelangt.

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung Eigentum der Westerwald-Brauerei.

 

Unbeschadet der Bepfandung bleibt sämtliches Leergut Eigentum der Brauerei.

Der Kunde verpflichtet sich dazu, das Leergut sortenrein zurückzuführen.

Leergutverluste werden zum jeweiligen Wiederbeschaffungswert berechnet. Es wird nur

so viel Leergut zurückgenommen, wie der Kunde – bei mengenmäßiger Fortschreibung seines

Leergutkontos – an Leergut schuldet, d. h. die Westerwald-Brauerei ist nicht verpflichtet,

Leergut anzukaufen.

 

Das Pfand beträgt:

Je Longneck 0,33l Flasche € 0,08

Je Drittel 0,33l Flasche € 0,08

Je NRW 0,5l Flasche € 0,08

Je Bügelflasche 0,33l € 0,15

Je Hachenburger Kasten leer € 1,50

Je Hachenburger Pfandfass 10l € 25,00

Je Hachenburger Pfandfass 30/50l € 30,00

Je Europalette € 7,50

Je Viertelpalette Schwarz € 7,50

Je CO²-Flasche (6kg /10kg) € 50,00

 

Mietvertragsbedingungen für Mietmaterial der Westerwald-Brauerei

Der Mieter/Übernehmer des Fahrzeuges versichert durch seine Unterschrift, dass er rechtsverbindlich bevollmächtigt

ist, das im Lieferschein aufgelistete Fahrzeug zu übernehmen, und in Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist.

Der Mieter/Übernehmer verpflichtet sich mit seiner Unterschrift gleichzeitig, den vereinbarten Rückgabetermin

einzuhalten. Die folgenden Mietvertragsbedingungen sowie die Zubehörliste werden vom Mieter/Übernehmer

anerkannt und sind Grundlage des Mietvertrages. Die Schlüssel wurden dem Mieter ausgehändigt.

 

Mietvertragsbedingungen

  1. Der Mieter/Übernehmer verpflichtet sich, den Mietgegenstand pfleglich und sachgemäß zu behandeln.
  2. Bei Schäden jeglicher Art, die durch Gewalteinwirkung oder unsachgemäßen Umgang durch den Mieter/Übernehmer oder Dritte verursacht werden, haftet in jedem Fall der Mieter. Bei Beschädigung oder Verlust werden die entsprechenden Beträge gemäß der zu instand setzenden Kosten in Rechnung gestellt.
  3. Schäden oder Beschädigungen sind dem Vermieter sofort zu melden.
  4. Bei Unfällen muss die Polizei zur Aufnahme des Schadens benachrichtigt werden. Bei Unterlassung der polizeilichen Meldepflicht werden alle evtl. entstehenden Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
  5. Für evtl. dem Veranstalter oder seinen Gästen entstehende Schäden, die mit den zur Verfügung gestellten Gegenständen in Zusammenhang stehen, übernimmt die Westerwald-Brauerei keine Haftung. Der Mieter/Veranstalter hat ausreichende Versicherungen (Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung für Schäden Dritter) abzuschließen.
  6. Das Fahrzeug ist gereinigt und sauber an den Vermieter zurückzugeben. Sollte dies nicht der Fall sein, so werden die anfallenden Reinigungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
  7. Beschädigungen oder Verlust von Bestandteilen der Verkaufspavillons/Kühlanhänger wie z.B. Beleuchtungsgläser, Stützen, Felgen, Reifen, Stromkabel, Abdeckungen, Girlanden, Halterungen usw. werden mit dem Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  8. Sollte der Mieter seine Reservierung nicht rechtzeitig widerrufen, entstehen Stornogebühren in folgender Höhe:
    - Ab 10 Wochen vor Beginn der Veranstaltung = 50% der Mietgebühr
    - Zwischen 4 Wochen und bis zu 8 Tagen vor der Veranstaltung = 80% der Mietgebühr
    - Weniger als 8 Tage vor der Veranstaltung = 100% der Mietgebühr

Allgemeine Mietbedingungen für Mietmaterial und Festmobiliarder Westerwald Brauerei H.Schneider GmbH & Co. KG

 

I.               Präambel

 

Die Westerwald-Brauerei ist spezialisiert auf das Brauen von hochwertigen Bieren mit 100% Aromahopfen, die 6 lange Wochen in Ruhe reifen. Um die Gemeinschaft im Westerwald und den angrenzenden Regionen auch auf vielen Veranstaltungen und Festen zu fördern, vermietet das Unternehmen zusätzlich Materialien rund um den Bier-Ausschank.

 

Die im Folgenden aufgeführten Mietvertragsbedingungen sowie die separat für den jeweiligen Mietvertrag erstellte Zubehörliste werden zur Grundlage des geschlossenen Mietvertrages miteinbezogen.  

 

 

II.             Vertragsgegenstand

 

Der Mietvertrag wird zwischen der Westerwald-Brauerei als Vermieterin und dem im Mietvertrag konkret bezeichneten Kunden als Mieter geschlossen.

 

Vertragsgegenstand sind die im Mietvertrag und der Zubehörliste konkret aufgeführten Gegenstände aus dem Sortiment des Mietmaterials und Festmobiliars der Westerwald-Brauerei.

 

 

III.           Besitzübergang

 

1.         Der Besitz an den angemieteten Gegenständen geht mit ihrer Abholung auf den Mieter über. Die Abholung erfolgt durch den Mieter persönlich oder eine ordnungsgemäß bevollmächtigte Person und hat während der Geschäftszeiten der Westerwald-Brauerei zu erfolgen.
Diese lauten:

 

Montag – Donnerstag:                        8.00 -16.30 Uhr

Freitag:                                                      8.00 -14.00 Uhr

 

2.       Für die Bestätigung der Inbesitznahme wird ein Lieferscheindokument ausgestellt, das sowohl durch einen zuständigen Mitarbeiter der Westerwald-Brauerei als auch durch den Mieter bzw. den von diesem Bevollmächtigten zu unterzeichnen ist.

Der Unterzeichnende versichert durch seine Unterschrift, dass er berechtigt ist, das im Lieferschein aufgeführte Mietmaterial in Besitz zu nehmen.

 

3.       Sofern sich der Mietvertrag seinem Gegenstand nach auf die Anmietung eines Fahrzeuges oder Anhängers der Westerwald-Brauerei bezieht, versichert der Unterzeichnende weiterhin, dass er über die zum Führen des Fahrzeuges bzw. des Anhängers erforderliche Fahrerlaubnis verfügt.

 

4.       Alle erforderlichen Schlüssel werden dem Mieter bzw. seinem Bevollmächtigten zusammen mit dem Mietmaterial / Festmobiliar ausgehändigt.

 

 

IV.           Mietpreis

 

1.         Die im Mietvertrag vereinbarte Miete gilt jeweils für ein Wochenende.

 

2.         Bei einer Mietdauer von über zwei Wochen gewährt die Vermieterin auf die Gesamtmiete einen Rabatt von 10%.

 

Bei längerfristigen Vermietungen von über drei Wochen gewährt die Vermieterin einen Rabatt von 30% auf die Gesamtmiete.

 

3.         Sofern im Mietvertrag eine Anlieferung des Mietmaterials vereinbart wurde, gelten für die Belieferung folgende Preisaufschläge zzgl. zur Miete:

 

·         Lieferzone 1 (bis 35 km Entfernung):                     kein Preisaufschlag

·         Lieferzone 2 (35 km – 60 km Entfernung):           Preisaufschlag i.H.v. 35,- €

·         Lieferzone 3 (ab 60 km Entfernung):                      Preisaufschlag nach Absprache

 

 

4.         Sofern das Mietmaterial oder Festmobiliar durch den Mieter oder einen Bevollmächtigten nicht abgeholt wird, sind vom Mieter folgende Stornierungskosten zu zahlen:

 

·      bis 10 Wochen vor Beginn der Veranstaltung:  40% der vereinbarten Miete

·      zwischen 4 Wochen bis 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 60% der vereinbarten Miete

·      bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung:  80% der vereinbarten Miete

 

5.         Alle angegebenen Mietpreise verstehen sich immer zzgl. des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes.

 

 

V.        Nebenpflichten des Mieters

 

1.         Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand pfleglich und sachgemäß zu behandeln.

 

2.         Während der Mietzeit auftretende Schäden am angemieteten Material sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

Hierzu wird eine Benachrichtigung per E-Mail an s.holzenthal@hachenburger.de  empfohlen. Der E-Mail ist ein Foto der aufgetretenen Schäden beizufügen.

 

3.         Der Mieter verpflichtet sich, zu gewährleisten, dass bei der entsprechenden Festveranstaltung ausschließlich Hachenburger Biere und Westerwald-Bräu zum Ausschank kommen.

 

 

VI.      Rückgabe des Mietmaterials

 

1.         Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Rückgabetermin für das Mietmaterial einzuhalten.

 

2.         Vor Rückgabe eines angemieteten Fahrzeuges der Westerwald-Brauerei ist dieses zu reinigen und sauber an den Vermieter zurückzugeben.

Sofern der Mieter dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist der Vermieter berechtigt, die anfallenden Reinigungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

 

3.         Die Rückgabe des Mietmaterials und Festmobiliars hat während der Geschäftszeiten der Westerwald-Brauerei zu erfolgen. Diese lauten:

 

Montag – Donnerstag:                        8.00 -16.30 Uhr

Freitag:                                                      8.00 -14.00 Uhr

 

 

VII.         Haftung

 

1.         Der Mieter haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit nach den allgemeinen Vorschriften für sämtliche Schäden, die während der Mietzeit durch Gewalteinwirkung oder unsachgemäßen Umgang mit dem Mietmaterial und/oder Festmobiliar verursacht werden.

Auch für Schäden, die durch Dritte entstehen, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter verantwortlich.

2.         Bei Verlust von Mietmaterialien oder dessen Zubehörteilen (v.a. von Bestandteilen des Ausschankwagens oder Kühlanhängers wie Beleuchtungsgläser, Stützen, Felgen, Reifen, Stromkabel, Abdeckungen, Girlanden, Halterungen oder Schlüsse und Schlösser) ist Wertersatz zu leisten.

 

3.         Bei Unfällen, die mit einem angemieteten Fahrzeug oder Anhänger entstehen, muss die Polizei zur Aufnahme des Schadens unverzüglich benachrichtigt werden. Bei Unterlassung der polizeilichen Meldepflicht werden alle eventuell entstehenden Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

4.         Für eventuell dem Veranstalter oder seinen Gästen entstehende (Dritt-)Schäden, die mit dem angemieteten Mietmaterial und/oder Festmobiliar in Zusammenhang stehen, übernimmt die Westerwald-Brauerei keine Haftung. Der Mieter sorgt selbstständig für ausreichende Versicherungen (Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung für Schäden Dritter).

 

 

VIII.             Besonderheiten für den Betrieb der Ausschankwagen

 

Sofern sich der abgeschlossene Mietvertrag seinem Gegenstand nach auf einen Ausschankwagen der Westerwald-Brauerei bezieht, sind zu dessen Betrieb folgende Zusatzmaterialien vom Mieter eigenständig zu beschaffen:

 

1.       Lebensmittelechter Schlauch (1/2“-3/4“) mit GEKA-Anschluss für die Wasserleitung

2.       Abwasserschlauch (empfohlen min. 3/4“) mit GEKA-Anschluss

3.       Verlängerungskabel für die Stromzufuhr (220 V)

Zu beachten: Die oben genannten GEKA-Kupplungen (Wasserzuleitungen) müssen mit einer lebensmittelechten Dichtung versehen sein.

 

 

IX.                Salvatorische Klausel

 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übri­gen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben.

 

Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten.

 

Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte. 

 

X.                  Schriftform

 

 

Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

Kontakt

Westerwald-Brauerei

H. Schneider GmbH & Co. KG

Am Hopfengarten 1

57627 Hachenburg

Geschäftsführer: Jens Geimer

Telefon: +49 (0)2662-808-0

E-Mail: info@hachenburger.de

English Version

Change to english version.

Öffnungszeiten

Brauerei-Shop:

Montag – Samstag

10.00-18.00 Uhr 

 

Logistik:

Montags - Donnerstags

07.00-16:00 Uhr

Freitags

07.00-12:30 Uhr

 

Büro:

Montags - Donnerstags 

08:00 - 17:15 Uhr

Freitags

08:00 - 14:00 Uhr

 

Bier-Erlebnis-Touren nach individueller tel. Vereinbarung!

 

 

Wichtiges